Neue Gesichter sind bei uns jederzeit herzlich willkommen!
Wenn du Interesse hast, das Schiessen einmal auszuprobieren, bist du bei uns genau richtig.
Das Schnupperschiessen findet im Rahmen unserer regulären Übungen jeweils am Dienstag statt.
Damit wir deinen Besuch optimal planen können, bitten wir dich, vorab über die untenstehende Kontaktadresse mit uns in Verbindung zu treten.
Wir freuen uns auf dich! 🎯
RECHTLICHER HINWEIS
(Auszug aus Art. 12 Waffenverordnung, Stand: 15. März 2014)
Art. 12 Verbot für Angehörige bestimmter Staaten
(Art. 7 WG)
1 Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffen- zubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und
das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten:
a. Serbien;
b.1 ... (aufgehoben)
c. Bosnien und Herzegowina;
d. Kosovo;
e.2 …(aufgehoben)
f. Nordmazedonien;
g. Türkei;
h. Sri Lanka;
i. Algerien;
j. Albanien.